Gemeinsam Verantwortung übernehmen.

Sozial und umweltverträglich investieren und mit gutem Beispiel im eigenen Unternehmen vorangehen – das ist Kern unseres Handelns und fest in den Werten der AIF Capital verankert. Damit wollen wir natürliche Ressourcen schonen, zum Umweltschutz beitragen und für einen starken Zusammenhalt in der Gesellschaft einstehen.
Hierzu entwickelt die AIF Capital Group derzeit eine umfassende ESG-Strategie, die für alle Unternehmensbereiche gilt.

Wir setzen schon jetzt Maßnahmen zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung um:

  • AIF Capital prüft ESG-Kriterien bei jedem neuen Investment. Die Immobilien werden klimaeffizient geplant und errichtet. Barrierefreiheit ist nicht nur in unseren Sozialimmobilien, sondern in allen Gebäuden Standard.

  • Investmentfonds werden auf ESG-Kriterien geprüft – eine Anforderung, die regulierte Investoren zurecht an unsere Produkte stellen.

  • Wir belohnen ökologisch nachhaltiges Verhalten im Unternehmen – eine Prämie für Mobilität und Umwelt ist in jedem Arbeitsvertrag unserer Mitarbeitenden fester Bestandteil.

  • Bahn zuerst: Für Geschäftsreisen ist die Bahn das Verkehrsmittel der ersten Wahl. Wir vermeiden Individualverkehr.

  • Alle Mitarbeitenden werden speziell zu ESG geschult.

  • Im Unternehmen leben wir Diversität. Gender und Background spielen durch objektive Leistungsbewertung keine Rolle.

  • Wir legen Wert auf Gesundheit und sozialen Ausgleich. Events für unsere Mitarbeitenden und Sportangebote spielen eine wichtige Rolle für den sozialen Zusammenhalt im Unternehmen.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen (Artikel 3-5 Offenlegungsverordnung SFDR)

(Stand: 17.11.2023 / Version 3 / Änderungshistorie)

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsentscheidungen

Gemäß der EU-Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (die Sustainable Finance Disclosure Regulation «SFDR») müssen Finanzmarktteilnehmer ihre Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen offenlegen.

Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), das bei Realisierung, einen tatsächlichen oder potenziellen wesentlichen negativen Einfluss auf den Wert der getätigten Investitionen haben kann („Nachhaltigkeitsrisiko“). Das Nachhaltigkeitsrisiko wirkt sich dabei auf die bekannten Risikoarten aus.

Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der AIF Kapitalverwaltungs-AG in die Investitionsentscheidung und Risikoüberwachung einbezogen. Dies erfolgt innerhalb des gesamten Investitionsprozesses, sowohl in der fundamentalen Analyse als auch in der Anlageentscheidung und der laufenden Überwachung. Dafür erhebt die AIF Kapitalverwaltungs-AG gemeinsam mit ihren Serviceprovidern nach Verfügbarkeit Verbrauchsdaten in ihren Immobilien und bezieht Daten zu physischen Risiken von einem etablierten Provider.

Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Region und Immobilie. Deshalb berücksichtigt die AIF Kapitalverwaltungs-AG die Wesentlichkeit der Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Anlageprozesses. Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, werden mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Dies erfolgt sowohl bei der Analyse potentieller Anlagemöglichkeiten als auch in der laufenden Überwachung der vorhandenen Bestandsinvestitionen. Physische Risiken reduziert die AIF Kapitalverwaltungs-AG durch den Abschluss von Versicherungen. Transitorische Risiken werden laufend – je nach Verfügbarkeit – über Verbrauchsdaten der Immobilien analysiert. Sehr hohe Risiken können durch bauliche Maßnahmen reduziert oder die Immobilie im Zweifelsfall veräußert werden.

Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens

Die AIF Kapitalverwaltungs-AG betrachtet zur Wahrung der Sorgfaltspflicht bei Investitionsentscheidungen die mit diesen zusammenhängenden, wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umwelt, Soziales, Arbeitnehmerrechte, Menschenrechte, Korruption, Bestechung und Unternehmensführung). Die Berücksichtigung der wichtigsten negativen Auswirkungen ist für die einzelnen Fonds nicht verbindlich, es sei denn, solche Verpflichtungen bilden die Anlagestrategie, die den Präferenzen der Anleger unterliegt. Eine Teilmenge der von der Gesellschaft verwalteten Fonds mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit kann verbindliche Verpflichtungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren enthalten, während andere Fonds negative Auswirkungen aus einer risikoorientierten Perspektive überwachen.

Dazu werden im Rahmen der Investitionsentscheidungen Indikatoren der Offenlegungsverordnung (SFDR) für die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit betrachtet. Im Folgenden finden Sie unsere vollständige Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für den Zeitraum:

01.01.2022 – 31.12.2022

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Im Rahmen der Geschäftsstrategie der AIF Kapitalverwaltungs-AG sind ökologische, soziale und auf verantwortungsvolle Unternehmensführung bezogene Kriterien verankert. Im Rahmen der Investitionsentscheidung und Anlageberatung werden Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Gleichzeitig wird im Rahmen der Vergütungspolitik sichergestellt, dass die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Weise bewertet wird, die ein Handeln im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden sicherstellt.