Als AIF Capital Group schaffen und wahren wir Vertrauen nicht nur durch die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen. Vielmehr gilt es auch, sich im Umgang mit unseren Kunden, Geschäftspartnern und Wettbewerbern sowie in der Öffentlichkeit stets rechtlich korrekt und professionell zu verhalten.

Diese für die AIF Capital Group seit jeher elementaren Werte sind in dem vorliegenden Verhaltenskodex gebündelt und bilden einen verbindlichen Verhaltensmaßstab für alle Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gruppe, unabhängig von ihrer Position und Rolle. Ziel dieses Verhaltenskodexes ist es, ein offenes und transparentes Umfeld zu schaffen, das nicht nur illegale Handlungen verhindert, sondern darüber hinaus eine Sensibilisierung gegenüber ethisch und moralisch fragwürdigen Transaktionen und Geschäftspraktiken schafft.

Ein gutes Ansehen und das Vertrauen unserer Kunden sind für die Wettbewerbsfähigkeit der AIF Capital Group unerlässlich.

Wir alle – Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gruppe – sind daher gefordert, unser Handeln stets im Sinne dieser Leitlinien und im Einklang mit den für unsere jeweiligen Arbeits- und Verantwortungsbereich geltenden Gesetzen zu gestalten.

1. AIF Grundsätze

Seit der Unternehmensgründung bilden sieben Grundsätze die Säulen, auf denen wir unser tägliches Handeln gestalten:

    • Authentizität
    • Entscheidungsgewalt
    • Verlässlichkeit
    • Kundenorientierung
    • Kreativität
    • Partnerschaft
    • Ergebnisorientierung.

Wir sind stolz darauf, dass wir diese Grundsätze bis heute aufrechterhalten haben und dies auch weiterhin tun werden.

1.1 Internationale Grundprinzipien

Die AIF Capital Group hält die geltenden Gesetze und sonstigen maßgebenden Bestimmungen im In- und Ausland ein und bekennt sich darüber hinaus zu den zehn Prinzipien des UN Global Compact, den Leitzprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, den OECD Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für grundlegende Rechte und Pflichten der Arbeit, als auch der Internationalen Menschenrechtskonvention.

2. Verantwortung gegenüber Gesellschaft, Umwelt und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Für die AIF Capital Group spiegelt sich die Wahrnehmung der Verantwortung auf den Gebieten der Umwelt, unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Gesellschaft, wie folgt wider:

2.1 Achtung der Menschenwürde und Freiheit der Rechte

Wir erkennen an, dass die Würde des Menschen unantastbar ist, wie sie in den Grundrechten (Art. 1 GG) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland verankert ist.

Wir erkennen an, dass jeder Mensch das Recht auf eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat, soweit diese nicht die Rechte anderer verletzt bzw. gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (Art. 2 GG)

Wir sind überzeugt, dass wirtschaftlicher Erfolg auch entscheidend von moralischen Werten und der Unternehmenskultur abhängt. Wir sind daher stets bestrebt, fair miteinander umzugehen und dabei im Rahmen der geltenden Normen zu handeln. Den Rahmen unseres wirtschaftlichen Handelns bilden dabei die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, die jederzeit und in allen Bereichen berücksichtigt werden.

2.2 Antidiskriminierung und Gleichbehandlung

Wir tolerieren keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. Wir behandeln alle Menschen gleich und ohne Vorurteile.

Wir sind davon überzeugt, dass Vielfalt am Arbeitsplatz eine Bereicherung ist und dass die Nutzung dieser Vielfalt ein produktives Umfeld schafft, in dem sich alle Beteiligten wertgeschätzt fühlen, in dem ihre Talente optimal zur Entfaltung kommen und die Unternehmensziele erreicht werden.

2.3 Datenschutz und Vertraulichkeit

Wir verpflichten uns zur Wahrung des Datengeheimnisses und der Vertraulichkeit. Die unberechtigte Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten ist strengstens untersagt. Zur kontinuierlichen Sicherstellung des Datenschutzes wurde ein interner Datenschutzbeauftragter ernannt, welcher unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berät, falls Zweifel oder Unsicherheiten im Umgang mit personenbezogenen Daten auftreten.

Darüber hinaus sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, die Bestimmungen des § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten und personenbezogene Daten entsprechend zu verarbeiten. Es wurden spezifische Richtlinien aufgesetzt, in denen die rechtlichen Anforderungen sowie das Vorgehen bei Verstößen beschrieben sind.

2.4 Vermeidung von Interessenkonflikten

Wir stellen sicher, dass unsere arbeitsrechtlichen und vertragsrechtlichen Verpflichtungen weder durch unser eigenes noch durch das private Interesse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beeinträchtigt oder gefährdet werden. Durch einen kollektiven Entscheidungsfindungsprozess, persönliche Haftung und mehrere Überprüfungsgremien gewährleisten wir, dass alle identifizierten Interessenkonflikte über die entsprechenden Kanäle gemeldet werden.

Darüber hinaus wurde ein Beauftragter für Interessenkonflikte benannt, der für jede gemeldete Konfliktsituation feststellt, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Hierfür wurden spezifische Leitlinien aufgestellt, worin die Identifizierung, die Meldepflicht und die Beseitigung von Interessenkonflikten festgelegt sind.

2.5 Insiderregelung

Wir sind verpflichtet, die in § 13 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes beschriebenen Regelungen zum Insiderhandel einzuhalten. Jegliche Geschäftstätigkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit dem Missbrauch oder der unzulässigen Weitergabe vertraulicher Informationen, der Verletzung der Verpflichtung der AIF Capital Group nach den Bestimmungen des KAGB, der Vermögensberatung für ein anderes Unternehmen oder sonstigen Handlungen verbunden sind, die einen Missbrauch von Informationen über bestehende Geschäfte darstellen, sind streng verboten. Es wurden spezifische Leitlinien aufgestellt, die alle Handlungen definieren, die als Verstoß gegen die Insiderhandelsvorschriften gelten, sowie die Auswirkungen dieser Verstöße.

2.6 Korruptionsverbot

Wir tolerieren keine Handlungen der aktiven (Bestechung) und passiven (Bestechlichkeit) Korruption. Diese stellen in Deutschland und zahlreichen weiteren Ländern einen Straftatbestand dar. Dies gilt nicht nur in Bezug auf Amtsträger, sondern darüber hinaus auch bei jeglichen sonstigen geschäftlichen Tätigkeiten.

Es ist strengstens verboten, Geschäftspartnern, deren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, sonstigen Dritten oder sich selbst unzulässige Vorteile zu verschaffen oder anzubieten. Bereits der Versuch kann eine Straftat darstellen. Von einem unzulässigen Vorteil ist auch dann auszugehen, wenn Art, Umfang und insbesondere der Wert der gewährten bzw. angebotenen Vorteile geeignet sind, die Handlungen oder Entscheidungen des Empfängers oder die eigenen Entscheidungen unzulässig zu beeinflussen.

Amtsträger und öffentliche Bedienstete sind dem Allgemeinwohl verpflichtet. Es ist daher verboten, ihnen Zuwendungen anzubieten, die ihre Unabhängigkeit in Frage stellen könnten.

2.7 Spenden und Sponsoring

Die AIF Capital Group fördert Bildung und Wissenschaft, Kunst und Kultur, sowie soziale und sonstige allgemein anerkannte Zwecke.

Spenden von Unternehmen der Gruppe an Organisationen, Vereine, Privatpersonen und andere Empfänger, die dem Ansehen der AIF Capital Group schaden könnten, sind untersagt. An politische Parteien oder politische Amtsträger werden keine Spenden geleistet.

Im Rahmen des Sponsorings achten wir darauf, dass kein Ungleichgewicht zwischen unseren Leistungen und dem angestrebten wirtschaftlichen oder ideellen Zweck besteht.

Die Gewährung von Spenden und Sponsoringmaßnahmen ist nur im Rahmen eines transparenten Genehmigungsverfahrens im jeweiligen gesetzlichen Rahmen und nach den geltenden internen Regeln der AIF Capital Group zulässig.

2.8 Fairer Wettbewerb

Wir beabsichtigen, unsere Marktposition ausschließlich durch unsere Produkte und Dienstleistungen zu sichern und auszubauen. Wir sind verpflichtet, die Regeln des Wettbewerbs- und Kartellrechts stets einzuhalten. Diese verbieten jegliche Absprachen mit Wettbewerbern über Preise und Konditionen, die Aufteilung von Märkten oder Kundenstämmen sowie die Weitergabe oder den Austausch kartellrechtlich sensibler Informationen.

2.9 Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Wir verfolgen das Ziel, Geldwäsche und die Finanzierung des Terrorismus zu verhindern und zu bekämpfen. Daher beteiligen wir uns nur an Geschäften, bei denen unsere Partner ordnungsgemäß identifiziert werden können. Zudem beteiligen wir uns nur dann an Geschäftsbeziehungen, wenn die investierten Mittel legitimen Ursprungs sind.

Wir achten gewissenhaft darauf, dass die Gesellschaften der AIF Capital Group nicht für illegale Zwecke missbraucht werden. Jeder Einzelne ist angehalten, unsere Geschäftsfelder kritisch zu überwachen und bei entsprechenden Anfangsverdachtsmomenten zu handeln.

2.10 Mitarbeiterengagement, Gesundheit und Wohlbefinden

Wir schätzen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bemühen uns, ihre Anforderungen an den Arbeitsplatz zu erfüllen. Wir respektieren das Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und streben danach, durch aktives Feedback einen Dialog über ihre Rolle, ihre Arbeit und ihren Wert innerhalb der AIF Capital Group zu führen.

Wir stellen sicher, dass innerhalb der Unternehmensgruppe ein gesichertes und gesundes Arbeitsumfeld besteht, basierend auf den geltenden Gesetzen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit. Wir fördern und fordern eine vertrauensvolle und kollegiale Arbeitsatmosphäre innerhalb der AIF Capital Group.

2.11 Schutz der Umwelt

Der verantwortungsvolle Umgang mit unserer Umwelt ist ein elementarer Bestandteil unseres Selbstverständnisses. Wir achten auf die Einhaltung der Umweltvorschriften, streben bei unseren Tätigkeiten stets den Schutz der natürlichen Ressourcen an und suchen nach nachhaltigen umweltfreundlichen Lösungen.

Wir bemühen uns, durch unsere internen Prozesse Praktiken zu fördern, die eine möglichst geringe Belastung für die Umwelt darstellen, indem wir den Energie- und Wasserverbrauch senken und den Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren.

2.12 Bekämpfung des Klimawandels

Wir erkennen an, dass der Klimawandel eine Bedrohung für unsere Ökosysteme darstellt und die Grundlage unserer Grundrechte untergräbt, indem die Ungleichheiten innerhalb unserer Gemeinschaft vertieft werden. Im Rahmen dessen, möchten wir die Transformation hin zu einer tiefgreifenden Dekarbonisierung der Wirtschaft („Net-Zero“), im Sinne der Paris Klimaziele, nicht nur aktiv bei uns im Unternehmen vorantreiben und messen. Insbesondere wollen wir als Treuhänder für unsere Investoren, durch die angebotenen Dienstleistungen zu klimawandelbedingten Anlagerisiken und –chancen, einen positiven Beitrag zur „Net-Zero“ Transformation der von uns verwalteten AuM leisten.

2.13 Nutzung von Unternehmensressourcen

Wir handeln achtsam im Umgang mit allen Betriebsmitteln, Wirtschaftsgütern und Ressourcen der AIF Capital Group und achten auf einen effizienten und kostenbewussten Einsatz. Unternehmenseigentum darf ausschließlich für Unternehmenszwecke verwendet werden. Das Eigentum der Unternehmen der AIF Capital Group muss vor Missbrauch, Verlust und Diebstahl geschützt werden.

Wir bemühen uns um eine nachhaltige Beschaffung von Unternehmensressourcen und beziehen Büromaterialien von Herstellern, die die Umweltschutzbestimmungen einhalten.

2.14 Engagement für die Gemeinschaft

Wir sind uns bewusst, dass wir Teil einer größeren Gemeinschaft sind, und erkennen an, dass es zu unserer Verantwortung gehört, zu ihrer Entwicklung beizutragen. Wir sind bestrebt, durch unsere Geschäftspraktiken und unsere Kultur zur Erhaltung und Entwicklung unserer Gemeinschaft beizutragen.

Wir verpflichten uns, im Rahmen unserer Geschäftspraktiken einen Beitrag zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele zu leisten.

2.15 Kommunikation mit den Medien

Wir sind davon überzeugt, dass eine offene, ehrliche und zuverlässige Kommunikation für unsere Integrität und unsere Art, Geschäfte zu machen, unerlässlich ist.

Durch eine breit angelegte Kommunikation über unsere Aktivitäten zeigen wir Transparenz über unser Handeln, für das wir der Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig sind. Dabei verfolgen wir einen ausgewogenen und objektiven Ansatz, um Fairness, Ehrlichkeit und allgemeines Vertrauen in die AIF Capital Group zu gewährleisten.

Es gelten die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte, wie z. B. das Recht auf Privatsphäre und Redefreiheit. Darüber hinaus gelten die Grundsätze des Medien-, Wettbewerbs- und Strafrechts, von der Regelung geistigen Eigentums oder wettbewerbsrechtlicher Ansprüche bis hin zu den strafrechtlichen Bestimmungen über Verleumdungsdelikte und andere Rechtsverletzungen.

2.16 IT und Informationssicherheit

Die AIF Capital Group verfügt über angemessene Prozesse und Kontrollmechanismen, die die Identifikation, die Analyse, die Messung, die Überwachung, das Management und das Reporting allfälliger Risiken gewährleisten.

3. Umsetzung des Kodex

Die in diesem Kodex festgelegten Bestimmungen bilden den Mindeststandard der AIF Capital Group. Sollten – insbesondere bei ausländischen Gesellschaften – zwingende nationale Rechtsnormen zu beachten sein, die mit den Grundsätzen dieses Kodex kollidieren, so sind diese zwingenden Regelungen vorrangig zu beachten.

Führungskräfte haben eine Vorbildfunktion gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Beschäftigten mit dem Inhalt dieses Kodex vertraut sind und die geltenden Regeln und Verhaltensgrundsätze einhalten.

Die AIF Capital Group gewährleistet Übungsprogramme und Plattformen zur internen Wahrnehmung für den Code of Conduct, beispielsweise durch entsprechende E.Learnings sowie Einführungsprogramme.

Auch von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie unseren Code of Conduct befolgen. Wer die Grundsätze dieser Verhaltensrichtlinie nicht teilt, kann für uns kein Geschäftspartner sein.

3.1 Meldung von Verstößen

Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, diesen Verhaltenskodex sowie die geltenden internen Richtlinien können für das Unternehmen und für jeden Einzelnen negative Folgen haben, angefangen von Reputationsschäden über konkrete finanzielle Nachteile bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. Die Einhaltung der Verhaltensgrundsätze in diesem Kodex dient daher dem Schutz aller, erfordert aber auch die Mitarbeit und Aufmerksamkeit von uns allen. Die Compliance-Organisation steht diesbezüglich jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Sollten sich Rechtsverstöße, Verstöße gegen diesen Kodex oder sonstige Regelungen ergeben, besteht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, diese zunächst an ihren Vorgesetzten, an den zuständigen Compliance Officer oder direkt an den Chief Executive Officer (CEO) zu melden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich zudem an eine externe Meldestelle (Whistleblowing-System) wenden, wenn sie dies wünschen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entstehen durch diese Meldung keine Nachteile, sofern diese Informationen in gutem Glauben gegeben werden. Dies gilt auch dann, wenn sich die Meldung als unbegründet erweisen sollte. Der Vorstand der AIF Capital Group hat sich ausdrücklich verpflichtet, dies zu beachten.

3.2 Umgang mit Beschwerden

Alle Arten von Beschwerden, sowohl interne als auch externe, werden berücksichtigt und eingehend geprüft. Im Rahmen unserer Geschäftspraktiken wurde ein Beschwerdebeauftragter bestimmt, an den sämtliche Beschwerden zu richten sind. Darüber hinaus wurde zusätzlich ein Beschwerdemanagementprozess implementiert, der den Ablauf der Bearbeitung und Abwicklung einer Beschwerde beschreibt.

Wir nehmen alle Beschwerden zur Kenntnis, respektieren diese und bemühen uns, unsere Praktiken und Geschäftsabläufe stetig zu optimieren.

3.3 Kontinuierliche Weiterentwicklung

Obschon der vorliegende Code of Conduct weder gesetzlich verbindliche Verpflichtungen für AIF Capital Group begründet noch den Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern oder anderen Personen Rechtsansprüche verleiht, überprüfen wir ihn und unser vergangenes Verhalten regelmäßig und werten unsere Erfahrungen aus, um uns bei der Einhaltung der im Code of Conduct festgelegten Grundsätze und Werte stets verbessern zu können.

 

Stuttgart, Mai 2022 Mario Caroli (Managing Partner)