Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat für alle ihre Mitarbeiter ein Vergütungssystem in Übereinstimmung mit § 37 KAGB und Anhang II der Richtlinie 2011/61/EU (AIFM-Richtlinie) festgelegt, das mit einem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem vereinbar und diesem förderlich ist. Das Vergütungssystem gilt insbesondere auch für den Vorstand, Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder der verwalteten Investmentvermögen haben (Risikoträger), Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen und alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, auf Grund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie Geschäftsleiter und Risikoträger.
Zielsetzung der Vergütungspolitik der Kapitalverwaltungsgesellschaft ist neben der Erfüllung regulatorischer Vorgaben die Förderung eines nachhaltigen und risikobewussten Verhaltens der Mitarbeiter und die Ausrichtung am Geschäftsmodell, am nachhaltigen Erfolg und an der Risikostruktur der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Zentrales Element der Vergütungspolitik ist ferner die konsequente Ausrichtung des Vergütungssystems an den ethischen Grundsätzen der Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Gleichzeitig sollen Leistung belohnt und motivierte Mitarbeiter an das Unternehmen langfristig gebunden werden. Dabei werden jedoch ausdrücklich keine Anreize gesetzt, die zum Eingehen von Risiken verleiten und die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen oder dem Gesellschaftsvertrag der von ihr verwalteten Investmentvermögen vereinbar sind. Ferner werden keine Anreize gesetzt, welche die Kapitalverwaltungsgesellschaft daran hindern könnten, pflichtgemäß im besten Interesse des jeweiligen Investmentvermögens zu handeln. Die Vergütungspolitik der Kapitalverwaltungsgesellschaft befindet sich insofern im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen.
Die Vergütung der Mitarbeiter setzt sich aus einer fixen Vergütung sowie einer variablen Komponente zusammen. Die Dienstverträge der Geschäftsleiter sehen als qualitative Leistungsindikatoren der variablen Vergütung das Erfüllen von Anforderungen des Aufsichtsrechts sowie ein Abstellen auf die Einhaltung der Offenlegungsverordnung- und/oder Taxonomieverordnungs-relevanten Faktoren der Anlagestrategien während des Referenzjahres der variablen Vergütung vor. Diese Leistungsindikatoren werden auf die Mitarbeiter herunterkaskadiert. In besonderen Einzelfällen können Mitarbeiter weitere Bonifikationen erhalten. Im Einzelnen gilt für die einzelnen Vergütungskomponenten Folgendes:
- Das Jahresfestgehalt wird in zwölf gleichen, monatlichen Beträgen ausbezahlt. Die Höhe der festen Vergütung bestimmt sich dabei nach der Wertigkeit der ausgeübten Funktion und entsprechend den Marktgegebenheiten. Die fixe Komponente ist so bemessen, dass für die Mitarbeiter keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung entsteht
- Die auf Jahresbasis bemessene variable Vergütung bemisst sich in Abhängigkeit der Unternehmensentwicklung und individuellen Zielerreichungen. Sie darf in der Regel nicht mehr als 100 % der fixen Vergütung betragen. Die Auszahlung der variablen Vergütung erfolgt nach Feststellung des individuellen Zielerreichungsgrades, der Feststellung des Jahresabschlusses der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Genehmigung des zur Auszahlung zur Verfügung stehenden Bonustopfs durch den Aufsichtsrat. Die Feststellung des zur Verteilung stehenden Bonustopfs erfolgt im Rahmen der Budgetplanung für das jeweils folgende Geschäftsjahr.
- In besonderen Einzelfällen können Mitarbeiter über die variable Vergütung hinaus weitere Bonifikationen erhalten (z.B. bei Erreichung besonderer Ziele); derartige Nebenleistungen sowie deren Voraussetzungen unterliegen in jedem Fall einer gesonderten Vereinbarung, auf deren Abschluss der Mitarbeiter jedoch keinen Anspruch hat.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat von der – aufgrund ihrer Größe – fakultativen Möglichkeit, einen Vergütungsausschuss einzurichten, keinen Gebrauch gemacht.
Konkrete Informationen zu den jährlichen Vergütungen, die an die Geschäftsleiter und andere Risikoträger gezahlt werden, werden in den Jahresabschlüssen bzw. Jahresberichten der Fonds ausgewiesen.