Altenpflegeheim: Betrieb durch Renovierung sichern

Zum 1. September 2009 trat in Baden-Württemberg eine neue Landesheimbauverordnung in Kraft. Darin wurde festgelegt, dass Altenpflegeheime verpflichtet sind, ihre Bewohner in Einzelzimmern (100 % Einzelzimmer) unterzubringen. Während einer Übergangszeit von zehn Jahren mussten die Heimbetreiber ihre Einrichtungen von Doppel- auf Einzelzimmer umstellen. Diese Entscheidung bedeutete, dass viele Pflegeheime in Baden-Württemberg von der Schließung und Verlegung der Bewohner bedroht waren.

Proaktiver Umbau statt Risiko

Unser Seniorenpflegeheim war mit demselben Risiko konfrontiert. Um das Risiko auszuschalten, haben wir die Einrichtung proaktiv komplett umgebaut und erweitert, so dass nicht nur alle bestehenden Bewohner in Einzelzimmern untergebracht werden konnten, sondern auch die Anzahl der Bewohner auf 108 erhöht werden konnte.

Alle Maßnahmen wurden unter Wahrung des Betriebs und der Integrität des Pflegeheims und seiner Bewohner durchgeführt.

Wir sind dankbar, dass das Projekt durch die Nominierung für den ICG Real Estate Social Impact Investing Award im Jahr 2022 breite Anerkennung gefunden hat.

Auf einen Blick

  • Ankauf, Umbau, Social Impact, Verkauf im eigenen Fonds
  • Pflegeheim und Betreutes Wohnen
  • Gesamtmietfläche: 9.618 m²

AIF Impact

Maßnahmen

Umbau und Renovierung zur Einrichtung von 98 neuen Einzelzimmern, zehn Einheiten für Betreutes Wohnen und Umbau von fünf Personal-/Gästezimmern.

Aufstockung

Erhöhung der Einzelzimmerquote auf 100 % gemäß die Landesheimbauverordnung in Baden-Württemberg.

Pachtvertrag

Neu verhandelter nachhaltiger und langfristiger Pachtvertrag mit neuem Pächter nach Betreibermarktsondierung. Eine neue solide Grundlage.

Wandel

Erhöhung der Einzelzimmerquote auf 100 % gemäß die Landesheimbauverordnung in Baden-Württemberg.

AIF Leistungen

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Bild von Thomas Häbich

Thomas Häbich

Managing Director
Tel.: +49 711 490 579 0